Social Media In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Staatsanwaltschaft Berlin schildert Ruth Moschner ihre eigenen Erfahrungen als Opfer von Netzkriminalität. Sie fordert dazu auf, das reformierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz konsequent anzuwenden. (Foto: Bernd Jaworek)

18. Januar, 2022

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Ruth Moschner: Initiative gegen Netzkriminalität

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Staatsanwaltschaft Berlin schildert Ruth Moschner ihre eigenen Erfahrungen als Opfer von Netzkriminalität. Sie fordert dazu auf, das reformierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz konsequent anzuwenden.

Als Quizmasterin im „Buchstaben Battle“ in Sat.1 oder als Rate-Expertin in der ProSieben-Erfolgsshow „The Masked Singer“ sorgt Ruth Moschner regelmäßig für gute Laune beim TV-Publikum. Bei einem Thema versteht die Moderatorin und Autorin allerdings überhaupt keinen Spaß: dem Umgang mit sexueller Belästigung und ähnlichen kriminellen Handlungen im Internet. Vor diesem Hintergrund hat Moschner heute in einem Offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie die Staatsanwaltschaft Berlin dazu aufgerufen, Netzkriminalität konsequenter zu bekämpfen.

Social-Media-Plattformen müssen strafbare Inhalte ans BKA melden

Im Februar soll in Deutschland das reformierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft treten. Es reicht dann nicht mehr nur aus, dass Soziale Netzwerke strafbare Inhalte auf ihren Plattformen löschen. Sie müssen sie auch an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, bei dem für diesen Zweck eigens eine neue Meldestelle eingerichtet wird. Ruth Moschner weist in ihrem Statement, das auch per Video via Instagram veröffentlicht wurde, noch einmal auf die Notwendigkeit der Gesetzesänderung hin. „Ich halte das Inkrafttreten dieser Norm für zwingend geboten, da ich leider selbst erfahren musste, dass die derzeitige Strafverfolgung von Netzkriminalität ein Armutszeugnis für dieses Land ist“, erklärt sie.

Selbst Strafanzeige und Strafantrag gestellt

Moschner führt aus, dass sie im April 2020 selbst Strafanzeige und Strafantrag gestellt habe, „nachdem ich wiederholt von mehreren Instagram-Nutzern unerbeten sexuelle Direktnachrichten an meinen rein beruflich genutzten Instagram-Account erhalten habe“. Die Ermittlungen seien später eingestellt worden, da kein Täter ausfindig gemacht werden konnte. „Richtig wütend hat mich die Akteneinsicht gemacht. Denn die Staatsanwaltschaft hat sich keine Mühe gegeben“, kommentiert Moschner. „Um die Fälle von Nötigung, Nachstellen, Beleidigung und sexueller Belästigung aufzuklären, wurden lediglich ein paar E-Mails an Facebook verfasst, die von Facebook schlicht nicht beantwortet wurden.“ Auf ein justizielles Rechtshilfegesuch sei von der Staatsanwaltschaft aus Kostengründen verzichtet worden.

„Wer im Netz für eine Straftat keine Konsequenzen tragen muss, stumpft ab“

„Ich appelliere daher an Sie: Bitte lassen Sie es nicht zu, dass in diesem Fall der Lobbyismus gewinnt und mir als Bürgerin kein Schutz gegen Netzkriminalität geboten wird“, erklärt Moschner in ihrem Offenen Brief. „Wer im Netz für eine Straftat keine Konsequenzen tragen muss, stumpft ab. Daher bitte ich Sie, gehen Sie den Fällen nach, schaffen Sie eine klare, sichere Grundlage für uns Bürger:innen und nehmen Sie die Betreiber:innen genauso in die Pflicht wie jedes andere Unternehmen in Deutschland auch.“

Foto © Bernd Jaworek

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