Musik Die maßgeblichen Branchenverbände und Verwertungsgesellschaften fordern angesichts der Corona-Krise ein umfangreiches Hilfsprogramm für die Musikwirtschaft. Unterzeichner des Aufrufs sind u.a. BDKV-Präsident Jens Michow und der BVMI-Vorstandsvorsitzende Florian Drücke. (Fotos: Klaus Westermann/Christoph Soeder)

6. Mai, 2020

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Musikwirtschaft fordert staatliches Hilfsprogramm

Die maßgeblichen Branchenverbände und Verwertungsgesellschaften fordern angesichts der Corona-Krise ein umfangreiches Hilfsprogramm für die Musikwirtschaft. Unterzeichner des Aufrufs sind u.a. BDKV-Präsident Jens Michow und der BVMI-Vorstandsvorsitzende Florian Drücke.

Bis mindestens 31. August wird es aufgrund der Corona-Pandemie keine Großveranstaltungen in Deutschland geben. Auch kleinere kulturelle Spielstätten sind derzeit noch geschlossen. Acht maßgebliche Verbände der Musikwirtschaft sowie die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL haben heute eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie mit Nachdruck auf die akute Notlage ihrer Branche aufmerksam machen. Sie fordern ein staatliches Hilfsprogramm für alle Sektoren der Musikwirtschaft mit einem Volumen von 582 Millionen Euro. Die genannte Summe basiere auf dem Schadensbericht, in dem die Musikverbände bereits Ende März ihre zu erwartenden Einnahmeausfälle beziffert hatten. „Wenn wir vermeiden wollen, dass Konzertangebote zukünftig nur noch auf den wirtschaftlich lukrativen Mainstream reduziert werden, benötigen alle Sektoren der Musikwirtschaft jetzt dringend staatliche Hilfen”, kommentiert Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). Auch die Tonträgerhersteller seien durch Einbußen im physischen Markt und Ausfälle bei Lizenzen, beispielsweise durch geschlossene Clubs und Restaurants, von der Krise betroffen, ergänzt Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI). Er fügt hinzu: „Es gibt im Übrigen einen weiteren Weg, der Branche zu helfen, nämlich indem durch die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht die Bezahlung der Kreativen und ihrer Partner sichergestellt wird.“

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