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11. Januar, 2022

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„Advokaten des Bösen“: Benecken über Bohlen

In zwei Folgen des Podcasts „Advokaten des Bösen“ widmet sich der Jurist Burkhard Benecken dem spektakulären Raubüberfall auf Popstar Dieter Bohlen aus dem Jahr 2006. Die erste Episode ist seit dem heutigen 11. Januar verfügbar.

Die beiden renommierten Strafverteidiger Burkhard Benecken und Hans Reinhardt aus Marl geben regelmäßig Einblicke in ihre Arbeit und ins deutsche Rechtssystem. Im vergangenen Herbst ist im Benevento Verlag ihr Buch „Inside Strafverteidigung: Advokaten des Bösen“ erschienen, in dem sie anhand von Fallgeschichten mit Vorurteilen gegenüber ihrem Berufsstand aufräumen und dabei auch ethische und moralische Fragen erörtern.

Raubüberfall im Dezember 2006

Auf Youtube und gängigen Audio-Plattformen veröffentlichen die beiden Juristen zudem regelmäßig den Podcast „Advokaten des Bösen“, in dem sie mit der Radiojournalistin Simone Danisch ausführlich über besonders bemerkenswerte Fälle sprechen. In der aktuellen Folge geht’s um eine Straftat, die im Dezember 2006 aufgrund der Prominenz des Opfers für großes Aufsehen sorgte: Musikproduzent Dieter Bohlen und dessen Lebensgefährtin Carina Walz wurden in ihrer Villa in Tötensen bei Hamburg überfallen. Die maskierten und bewaffneten Täter erbeuteten Bargeld in fünfstelliger Höhe.

Für die Podcast-Episode von „Advokaten des Bösen“, die sich mit dem Fall Bohlen beschäftigt, hat ein Team um Burkhard Benecken noch einmal vor Ort in Tötensen recherchiert und aktuelle O-Töne eingefangen. Im Gespräch mit Moderatorin Danisch zeichnet der Anwalt die Ereignisse auf dem Anwesen des „Pop-Titans“ detailliert nach. Zudem wird geschildert, wie es der Polizei gelang, zwei junge Männer aus Recklinghausen nach sieben Monaten Ermittlungsarbeit als Täter zu überführen.

Zweiter Teil der Podcast-Folge ab 25. Januar

Benecken berichtet zudem allgemein darüber, wie schwer manche Opfer derartiger Straftaten mit ihren Erlebnissen zu kämpfen haben. „Wenn fremde Menschen in die eigenen Räumlichkeiten kommen, ist das für die Betroffenen ein wahnsinniger Schock. Man wird die Sache nicht so schnell los. Im Extremfall müssen Einbruchs- oder Raubüberfallopfer sogar aus den eigenen Wohnräumlichkeiten ausziehen.“

Die „Advokaten des Bösen“-Folge über den Raubüberfall auf Dieter Bohlen umfasst zwei Teile. Nach dem am heutigen Dienstag, den 11. Januar erschienenen Auftakt geht’s am 25. Januar weiter.

Foto © Instagram/@advokaten_des_boesen

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ronald paul yandere