30. Juni, 2020
0BDKV-Präsident Michow kritisiert „Regelungs-Flickenteppich“
Die bundesweit uneinheitlichen Regelungen für die Durchführung von Veranstaltungen stellen die Branche vor große Probleme. Dies kritisiert BDKV-Präsident Prof. Jens Michow in einer heute veröffentlichten Mitteilung.
Trotz aller Lockerungen der Corona-Maßnahmen, die für andere Branchen relevant sind, steht das Geschäft für die Konzert- und Showveranstalter in Deutschland weiterhin nahezu still. Großveranstaltungen sind noch bis mindestens Ende Oktober untersagt, für kleinere Events gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Vorschriften. Auf diese Situation weist der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) in einer heute veröffentlichten Mitteilung noch einmal mit Nachdruck hin. „Selbst, wenn sich ein Veranstalter fände, der bereit wäre, unter Verlusten oder finanziert durch öffentliche Zuschüsse eine Tournee zu veranstalten: Die 16 unterschiedlichen, in sich und untereinander widersprüchlichen Landesverfügungen erlauben keine einheitliche Durchführung von Tourneeveranstaltungen“, so der geschäftsführende BDKV-Präsident Prof. Jens Michow. „In keinem anderen EU-Land gibt es einen vergleichbaren Regelungs-Flickenteppich wie in Deutschland.“ Der Verbandschef verweist auf Länder wie Dänemark oder die Niederlande, in denen bereits konkrete einheitliche Vorgaben für die Durchführung auch von größeren Veranstaltungen festgelegt worden seien. „Wir akzeptieren alle dem Infektionsschutz dienenden Maßnahmen“, stellt Michow klar. „Aber wir fordern die Ministerpräsidenten der Länder auf, sich endlich bei Veranstaltungsverboten und vertretbaren Lockerungen miteinander abzustimmen und sich im Interesse des Kulturbetriebs um Einheitlichkeit der Verordnungen zu bemühen.“